Berichtspflicht für nichtfinanzielle Informationen

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Am 6. Dezember 2014 ist die neue Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen in Kraft getreten. Diese ändert die Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU.
Laut der neuen Richtlinie, die durch die Mitgliedsstaaten bis zum 6.12.16 umzusetzen ist, sollten Banken, Versicherungen und große Unternehmen künftig nichtfinanzielle Informationen zu folgenden Bereichen offenlegen:
-    Umwelt
-    Soziales
-    Arbeitnehmerbelange
-    Achtung der Menschenrechte
-    Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Diese neuen Offenlegungsanforderungen gemäß dem Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ sollten nur für bestimmte große Organisationen gelten, die durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeiter-innen beschäftigen. Kunden der BayernFM können sich jetzt schon informieren, was auf sie zukommt und wie sie sich vorbereiten können! Bei Interesse vereinbaren Sie gerne unter Telefon +49 89 44233 3360 einen Termin für eine kostenlose, telefonische CSR-Sprechstunde mit den BayernFM-Nachhaltigkeitsexperten.

Richtlinie 2014/95/EU zur Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen